Einbürgerungstest · Frage 242
Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?
Antwortmöglichkeiten
- der Staat
- die Bundesländer
- die Eltern/die Erziehungsberechtigten richtig
- die Schulen
Richtige Antwort
die Eltern/die Erziehungsberechtigten
Begründung
Die Pflege und Erziehung der Kinder ist nach Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz das Recht der Eltern; es gibt keine Kindergartenpflicht.
Quelle
Art. 6 Abs. 2 GG; § 24 SGB VIII
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: