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Einbürgerungstest · Frage 243

Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. Sie müssen die Demonstration anmelden. richtig
  2. Sie müssen nichts tun. Man darf in Deutschland jederzeit überall demonstrieren.
  3. Sie können gar nichts tun, denn Demonstrationen sind in Deutschland grundsätzlich verboten.
  4. Maik und Sybille müssen einen neuen Verein gründen, weil nur Vereine demonstrieren dürfen.

Richtige Antwort

Sie müssen die Demonstration anmelden.

Begründung

Versammlungen unter freiem Himmel müssen nach § 14 Versammlungsgesetz spätestens 48 Stunden vorher bei der Behörde angemeldet werden.

Quelle

§ 14 Abs. 1 VersammlG; Art. 8 Abs. 2 GG

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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