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Einbürgerungstest · Frage 241

Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
  2. Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen. richtig
  3. Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
  4. Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.

Richtige Antwort

Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.

Begründung

Elterngeld wird nach § 7 BEEG nur auf schriftlichen Antrag gewährt; zuständig ist die Elterngeldstelle.

Quelle

§ 7 Abs. 1 BEEG

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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