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Einbürgerungstest · Frage 13

Im Parlament steht der Begriff „Opposition“ für ...

Antwortmöglichkeiten

  1. die regierenden Parteien.
  2. die Fraktion mit den meisten Abgeordneten.
  3. alle Parteien, die bei der letzten Wahl die 5 %-Hürde erreichen konnten.
  4. alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören. richtig

Richtige Antwort

alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören.

Begründung

Zur Opposition gehören alle Abgeordneten und Fraktionen, die nicht die Regierung tragen.

Quelle

BVerfG, Urteil vom 03.05.2016, 2 BvE 4/14 (Rechte der Opposition); Art. 20 Abs. 1 GG

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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