Einbürgerungstest · Frage 12
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Antwortmöglichkeiten
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden. richtig
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Richtige Antwort
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Begründung
Die Pressefreiheit ist ein Grundrecht (Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz); Artikel 79 Absatz 3 und Artikel 19 Absatz 2 Grundgesetz verbieten ihre Abschaffung.
Quelle
Art. 5 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2, Art. 79 Abs. 3 GG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: