NivelaroPrüfungstraining

Einbürgerungstest · Frage 14

Meinungsfreiheit in Deutschland heißt zum Beispiel, dass ich

Antwortmöglichkeiten

  1. Passanten auf der Straße beschimpfen darf
  2. meine Meinung im Internet äußern kann richtig
  3. Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf
  4. meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche

Richtige Antwort

meine Meinung im Internet äußern kann

Begründung

Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz erlaubt die Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild, also auch im Internet; Beleidigung und verfassungswidrige Symbole sind strafbar.

Quelle

Art. 5 Abs. 1 GG; §§ 185, 86a StGB

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

Problem mit dieser Frage melden