Einbürgerungstest · Sachsen · Landesfrage 4
Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
- 14
- 16
- 18 richtig
- 20
Richtige Antwort
18
Begründung
In Sachsen gilt bei Kommunalwahlen das Wahlalter von 18 Jahren; eine Absenkung auf 16 Jahre wurde bisher nicht beschlossen.
Quelle
Sächsisches Kommunalwahlgesetz (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/3818-Kommunalwahlgesetz); https://www.slpb.de/themen/staat-und-recht/politische-ordnung-politisches-system/kommunalwahlen
Hinweis zu dieser Frage: Zeitkritisch: Über eine Absenkung des kommunalen Wahlalters auf 16 Jahre wird in Sachsen politisch diskutiert; bei einer Gesetzesänderung ist die Antwort neu zu prüfen.
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: