Einbürgerungstest · Sachsen · Landesfrage 3
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?
Antwortmöglichkeiten
- 3
- 4
- 5 richtig
- 6
Richtige Antwort
5
Begründung
Nach Artikel 44 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird der Landtag auf fünf Jahre gewählt.
Quelle
Verfassung des Freistaates Sachsen, Art. 44 Abs. 1 (https://www.landtag.sachsen.de/de/parlament/zusammensetzung-und-rechtsgrundlagen/verfassung-9196.cshtml)
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: