Einbürgerungstest · Frage 290
Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Antwortmöglichkeiten
- eine Anzeige schreiben
- den Fernseher reklamieren richtig
- das Gerät ungefragt austauschen
- die Garantie verlängern
Richtige Antwort
den Fernseher reklamieren
Begründung
Bei einem Sachmangel kann man die Ware reklamieren und Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt verlangen (§§ 434, 437 BGB).
Quelle
§ 437 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html)
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: