Einbürgerungstest · Frage 289
Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …
Antwortmöglichkeiten
- seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
- er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- er eine dunkle Haut hat. richtig
- er keine Erfahrungen im Beruf hat.
Richtige Antwort
er eine dunkle Haut hat.
Begründung
Eine Ablehnung allein wegen der dunklen Hautfarbe ist rassistische Diskriminierung und nach dem AGG verboten; Sprachkenntnisse oder Erfahrung wären sachliche Gründe.
Quelle
§ 1, § 7 AGG; Art. 3 Abs. 3 GG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: