Einbürgerungstest · Frage 17
Die deutschen Gesetze verbieten …
Antwortmöglichkeiten
- Meinungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- Petitionen der Bürger und Bürgerinnen.
- Versammlungsfreiheit der Einwohner und Einwohnerinnen.
- Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat. richtig
Richtige Antwort
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Begründung
Artikel 3 Grundgesetz verbietet dem Staat die Ungleichbehandlung; Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Petitionsrecht sind ausdrücklich garantiert.
Quelle
Art. 3 GG; Art. 5, 8 und 17 GG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: