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Einbürgerungstest · Frage 16

Wann ist die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt?

Antwortmöglichkeiten

  1. bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen richtig
  2. bei Meinungsäußerungen über die Bundesregierung
  3. bei Diskussionen über Religionen
  4. bei Kritik am Staat

Richtige Antwort

bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen

Begründung

Nach Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz findet die Meinungsfreiheit ihre Schranke im Recht der persönlichen Ehre; unwahre Behauptungen über Personen sind strafbar.

Quelle

Art. 5 Abs. 2 GG; §§ 186, 187 StGB

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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