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Einbürgerungstest · Schleswig-Holstein · Landesfrage 4

Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 14
  2. 16 richtig
  3. 18
  4. 20

Richtige Antwort

16

Begründung

Bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein darf man ab 16 Jahren wählen; bei Landtagswahlen gilt dagegen 18 Jahre.

Quelle

Gemeinde- und Kreiswahlgesetz Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/demokratie-gesellschaft/wahlen)

Hinweis zu dieser Frage: Zeitkritisch: Wahlaltersgrenzen können durch Landesgesetz geändert werden.

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben Schleswig-Holstein

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