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Einbürgerungstest · Frage 96

Wie kann jemand, der den Holocaust leugnet, bestraft werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Kürzung sozialer Leistungen
  2. bis zu 100 Sozialstunden
  3. gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
  4. mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe richtig

Richtige Antwort

mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe

Begründung

§ 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch bedroht das öffentliche Leugnen des Holocaust mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.

Quelle

§ 130 Abs. 3 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html)

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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