Einbürgerungstest · Frage 7
Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …
Antwortmöglichkeiten
- Glaubens- und Gewissensfreiheit richtig
- Unterhaltung
- Arbeit
- Wohnung
Richtige Antwort
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Begründung
Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz garantiert die Freiheit des Glaubens und des Gewissens; Unterhaltung, Arbeit und Wohnung sind keine Grundrechte.
Quelle
Art. 4 Abs. 1 GG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: