Einbürgerungstest · Frage 58
Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?
Antwortmöglichkeiten
- der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
- der Bundespräsident / die Bundespräsidentin richtig
- der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
- der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
Richtige Antwort
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
Begründung
Nach Artikel 64 Absatz 1 Grundgesetz ernennt und entlässt der Bundespräsident/die Bundespräsidentin die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers.
Quelle
Art. 64 Abs. 1 GG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: