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Einbürgerungstest · Frage 283

Was tun Sie, wenn Sie eine falsche Rechnung von einer deutschen Behörde bekommen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ich lasse die Rechnung liegen.
  2. Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein. richtig
  3. Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
  4. Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.

Richtige Antwort

Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.

Begründung

Gegen einen fehlerhaften Verwaltungsakt einer Behörde legt man Widerspruch ein (§ 68 ff. VwGO), in der Regel innerhalb eines Monats.

Quelle

§ 68 und § 70 VwGO (https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__70.html)

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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