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Einbürgerungstest · Frage 281

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

Antwortmöglichkeiten

  1. Meinungsfreiheit
  2. Gleichbehandlung richtig
  3. Versammlungsfreiheit
  4. Freizügigkeit

Richtige Antwort

Gleichbehandlung

Begründung

Die Zurückweisung wegen der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung; Artikel 3 Absatz 3 GG und das AGG verbieten Benachteiligung aus rassistischen Gründen.

Quelle

Art. 3 Abs. 3 GG; §§ 1, 19 AGG

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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