Einbürgerungstest · Frage 278
Ein Mann im Rollstuhl hat sich auf eine Stelle als Buchhalter beworben. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil er …
Antwortmöglichkeiten
- im Rollstuhl sitzt. richtig
- keine Erfahrung hat.
- zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
- kein Englisch spricht.
Richtige Antwort
im Rollstuhl sitzt.
Begründung
Eine Ablehnung allein wegen der Behinderung (Rollstuhl) ist verbotene Diskriminierung; fehlende Erfahrung oder Gehaltsvorstellungen sind sachliche Gründe.
Quelle
§ 1, § 7 AGG; Art. 3 Abs. 3 GG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: