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Einbürgerungstest · Frage 276

Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrem Ansprechpartner / Ihrer Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ich kann nichts tun.
  2. Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
  3. Ich drohe der Person.
  4. Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren. richtig

Richtige Antwort

Ich kann mich beim Behördenleiter / bei der Behördenleiterin beschweren.

Begründung

Gegen schlechte Behandlung durch Bedienstete kann man sich beschweren, etwa bei der Leitung der Behörde; das Petitions- und Beschwerderecht ist grundrechtlich geschützt.

Quelle

Art. 17 GG (Petitionsrecht)

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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