Einbürgerungstest · Frage 274
Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Antwortmöglichkeiten
- das Schweigerecht
- das Briefgeheimnis richtig
- die Schweigepflicht
- die Meinungsfreiheit
Richtige Antwort
das Briefgeheimnis
Begründung
Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz schützt das Briefgeheimnis; das absichtliche Öffnen fremder Briefe ist nach § 202 StGB strafbar.
Quelle
Art. 10 Abs. 1 GG; § 202 StGB
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: