Einbürgerungstest · Frage 268
Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.
- Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.
- Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.
- Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl. richtig
Richtige Antwort
Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.
Begründung
Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann nach Anlage 7 FeV neben Deutsch in elf Fremdsprachen abgelegt werden, also in mehr als zehn Sprachen.
Quelle
Anlage 7 Nr. 1.3 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html)
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: