Einbürgerungstest · Frage 265
Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?
Antwortmöglichkeiten
- zum Einwohnermeldeamt
- zum Ordnungsamt
- zur Agentur für Arbeit
- zum Standesamt richtig
Richtige Antwort
zum Standesamt
Begründung
Die Ehe wird in Deutschland vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten geschlossen; die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt.
Quelle
§ 1310 BGB; § 12 PStG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: