Einbürgerungstest · Frage 263
In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
Antwortmöglichkeiten
- werden bestraft. richtig
- werden wie Erwachsene behandelt.
- teilen die Strafe mit ihren Eltern.
- werden nicht bestraft.
Richtige Antwort
werden bestraft.
Begründung
Ab 14 Jahren ist man strafmündig und wird bestraft, allerdings nach dem milderen Jugendstrafrecht und nicht wie Erwachsene.
Quelle
§ 19 StGB; § 1 und § 3 JGG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: