Einbürgerungstest · Frage 253
Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
Antwortmöglichkeiten
- beim Einwohnermeldeamt richtig
- beim Standesamt
- beim Ordnungsamt
- beim Gewerbeamt
Richtige Antwort
beim Einwohnermeldeamt
Begründung
Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss man sich nach einem Umzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) anmelden.
Quelle
§ 17 Abs. 1 BMG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: