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Einbürgerungstest · Frage 2

In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …

Antwortmöglichkeiten

  1. Geschichtsunterricht teilnimmt.
  2. Religionsunterricht teilnimmt. richtig
  3. Politikunterricht teilnimmt.
  4. Sprachunterricht teilnimmt.

Richtige Antwort

Religionsunterricht teilnimmt.

Begründung

Nach Artikel 7 Absatz 2 Grundgesetz entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht; ab 14 Jahren entscheidet das Kind selbst.

Quelle

Art. 7 Abs. 2 GG; § 5 RelKErzG

Woher Frage und Antwort kommen

Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.

Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.

Im Zusammenhang üben

Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird:

Einbürgerungstest üben

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