Einbürgerungstest · Frage 173
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied …
Antwortmöglichkeiten
- des Nordatlantikpakts (NATO).
- der Vereinten Nationen (VN).
- der Europäischen Union (EU). richtig
- des Warschauer Pakts.
Richtige Antwort
der Europäischen Union (EU).
Begründung
Die Bundesrepublik ist Gründungsmitglied der EU (Vertrag von Maastricht, in Kraft 1.11.1993); der NATO trat sie erst 1955, den VN 1973 bei.
Quelle
Vertrag von Maastricht, in Kraft am 01.11.1993; https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/260600/25-jahre-vertrag-von-maastricht/
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: