Einbürgerungstest · Frage 138
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?
Antwortmöglichkeiten
- weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
- ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
- Kündigungsschutzklage erheben richtig
- den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen
Richtige Antwort
Kündigungsschutzklage erheben
Begründung
Gegen eine unwirksame Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Quelle
§ 4 KSchG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: