Einbürgerungstest · Frage 117
Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?
Antwortmöglichkeiten
- 3 %
- 4 %
- 5 % richtig
- 6 %
Richtige Antwort
5 %
Begründung
Parteien, die weniger als 5 Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten, werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt.
Quelle
§ 4 Abs. 2 BWahlG
Hinweis zu dieser Frage: Rechtlicher Hinweis: Nach dem BVerfG-Urteil vom 30.7.2024 gilt weiterhin die Grundmandatsklausel (mindestens drei Wahlkreissiege) sowie die Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten. Die offizielle Antwort bleibt 5 %.
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: