Einbürgerungstest · Frage 115
Was bedeutet „aktives Wahlrecht“ in Deutschland?
Antwortmöglichkeiten
- Man kann gewählt werden.
- Man muss wählen gehen.
- Man kann wählen. richtig
- Man muss zur Auszählung der Stimmen gehen.
Richtige Antwort
Man kann wählen.
Begründung
Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen; das Recht, gewählt zu werden, ist das passive Wahlrecht.
Quelle
Art. 38 Abs. 2 GG; https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlrecht.html
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: