Einbürgerungstest · Frage 108
Bei einer Bundestagswahl in Deutschland darf jeder wählen, der …
Antwortmöglichkeiten
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist. richtig
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Richtige Antwort
Bürger / Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Begründung
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Quelle
Art. 38 Abs. 2 GG; § 12 Abs. 1 BWahlG
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: