Einbürgerungstest · Frage 100
Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
Antwortmöglichkeiten
- die Lebensversicherung richtig
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Arbeitslosenversicherung
- die Pflegeversicherung
Richtige Antwort
die Lebensversicherung
Begründung
Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung; die Lebensversicherung ist eine private Versicherung.
Quelle
§ 4 Abs. 2 SGB I; § 1 SGB IV
Woher Frage und Antwort kommen
Die Frage ist amtlich. Sie stammt aus Anlage 1 der Einbürgerungstestverordnung, ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 1 UrhG — hier im amtlichen Wortlaut wiedergegeben.
Die Antwort ist nicht amtlich. Der veröffentlichte Fragenkatalog kreuzt keine Lösung an: alle vier Kästchen sind leer. Die richtige Antwort wurde deshalb aus der angegebenen Quelle abgeleitet, und du kannst sie dort nachprüfen.
Im Zusammenhang üben
Einzelne Fragen zu lesen reicht für den Test nicht. Üben kannst du hier einen kompletten Satz aus 33 Fragen, so wie er in der Prüfung gestellt wird: